1415 - Abtretung des Norderhofs an den 
Abt von Tegernsee

Im Jahre 1415 erhielt der Abt von Tegernsee den Norderhof von Lindermayer aus Hochenprunn. Diese Abtretung an den Abt war wahrscheinlich eine Buße für seine Tat. Welche Tat er jedoch begangen hat, ist leider aus der Urkunde vom 16.01.1415 nicht ersichtlich. In der Urkunde schwor Lindenmayer von Hochenprunn bei seiner Entlassung Urfehde (siehe Urkunde). 

Monumenta Boica Band XII, Titelseite

Monumenta Boica XII, S. 183 unten

Monumenta Boica XII, S. 184 oben

Was verstand man aber unter der sogenannten „Urfehde“?

 

Unter der „Urfehde“ verstand man seinerzeit einen Eid, den der verurteilte, freigesprochene oder begnadigte Täter leisten sollte, um sich so einer Rache gegenüber dem Ankläger oder weiteren Personen zu enthalten. Eine Missachtung der Urfehde wurde damals streng geahndet.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.