1415 - Abtretung des Norderhofs an den
Abt von Tegernsee
Im Jahre 1415 erhielt der Abt von Tegernsee den Norderhof von Lindermayer aus Hochenprunn. Diese Abtretung an den Abt war wahrscheinlich eine Buße für seine Tat. Welche Tat er jedoch begangen hat, ist leider aus der Urkunde vom 16.01.1415 nicht ersichtlich. In der Urkunde schwor Lindenmayer von Hochenprunn bei seiner Entlassung Urfehde (siehe Urkunde).

Monumenta Boica Band XII, Titelseite

Monumenta Boica XII, S. 183 unten

Monumenta Boica XII, S. 184 oben
Was verstand man aber unter der sogenannten „Urfehde“?
Unter der „Urfehde“ verstand man seinerzeit einen Eid, den der verurteilte, freigesprochene oder begnadigte Täter leisten sollte, um sich so einer Rache gegenüber dem Ankläger oder weiteren Personen zu enthalten. Eine Missachtung der Urfehde wurde damals streng geahndet.