1308 - 1311- Übernahme der Pfarrei

Ein paar Jahre später (1308) erwarb das St.-Andreas-Stift in Freising zwei weitere Höfe in Hohenbrunn. Der Besitz des Stifts wurde 1311 noch einmal um zwei zusätzliche Höfe erweitert. Verkäufer war jeweils Otto von Eurasburg oder ein Sohn des Ministerialen (mit gleichem Namen), wie aus der Urkunde hervorgeht.

 

Mit der Übernahme der beiden Höfe im Jahr 1311 ging auch die Gerichtsbarkeit von Otto von Eurasburg an das St.-Andreas-Stift über. Das bedeutet, dass das Stift auch Gerichtsherr von Hohenbrunn wurde. Zudem übernahm das St.-Andreas-Stift die Pfarrei und war somit berechtigt, den Zehnet der gesamten Pfarrei einzunehmen. 

Wie könnte sich die Übergabe der beiden Höfe abgespielt haben? Hört einmal selbst...

Wie bei allen Grundstückübergaben im Mittelalter wurden in den Urkunden neben dem Schenker / Verkäufer und dem Beschenkten / Käufer auch Zeugen namentlich erwähnt. Die Besitzübergabe war erst vollzogen, wenn diese zur Bekräftigung ihrer Zeugenschaft an den Ohren gezupft wurden. Außerdem musste der Käufer mit einer Sense ein Stück des neu erworbenen Landes abmähen. Dieses Ritual sollte damals wohl die Urbanmachung des Grundes verdeutlichen. Mit der Übernahme des Grundes gingen auch die Leibeigenen in den Besitz des neuen Herrn über. 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.