1414 Verpflichtungserklärung des Pfarrers Heinrich Harder
Bereits um das Jahr 1311 wurde die Pfarrei Hohenbrunn dem St.-Andreas-Stift in Freising einverleibt. Diese Einverleibung beinhaltete, dass zukünftige Pfarrer von Hohenbrunn vom St.-Andreas-Stift ernannt wurden und anschließend vom Bischof bestätigt werden mussten. Im Jahre 1356 verfügte Bischof Albert zudem, dass nur „taugliche“ Personen als ständige Pfarrvikare präsentiert werden sollten.
Verstarb ein Pfarrer, bewarben sich viele um die freie und beliebte Pfarrstelle in Hohenbrunn, da der Pfarrer neben den Einkünften aus dem Zehent auch einen großen Bauernhof nutzen konnte.
Zukünftige Pfarrer in Hohenbrunn unterzeichneten eine Verpflichtungserklärung, in welcher sie versprachen, alle Verpflichtungen zu erfüllen und alle Abgaben zu entrichten. Sollten Pfarrer die Abgaben an das Stift nicht rechtzeitig begleichen, drohte ihnen nach 14 Tagen die Suspension. Bei einem Verstreichen des Zahlungstermins um vier Wochen, wurde der Pfarrer exkommuniziert.
Ein Beispiel ist die Verpflichtungserklärung des Pfarrers Heinrich Harder vom 21.09.1414:

1431 Abgabeversprechen von Johann Gottfried
Dass Hohenbrunn eine sehr beliebte Pfarrstelle gewesen ist, lässt sich auch aus dem Abgabeversprechen von Johann Gottfrid herauslesen. Johann Gottfrid versprach vor Johann Türndl, Kapitelsrichter in Freising und dem Notar Johannes Pulbachs, die dem St.-Andreas-Stift zu Freising zustehenden Abgaben regelmäßig zu entrichten.
Abgabeversprechen von Johann Gottfried vom 21.01.1431:
